E-Bike Leasing über den Arbeitgeber - Die Neuregelung der Versteuerung seit dem 1.1.2019
In einem ersten Schritt wurde daraufhin die 1%-Regelung auch auf Dienstfahrräder ausgeweitet. Das E-Bike wurde dem Auto gegenüber, wenn auch nicht bevorzugt, so doch wenigstens gleichgestellt. Der Durchbruch kam 2019 durch eine neue Regelung, die Fahrräder und Pedelecs, wenn sie, wie die meisten Dienstwagen, als Gehaltsextra (zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn) zur Verfügung gestellt werden, für den Arbeitnehmer komplett von der Steuer befreit. Wenn Sie also für einen Arbeitgeber arbeiten, dem umweltfreundliche Mobilität am Herzen liegt - Herzlichen Glückwunsch.
Es gibt aber seit 2019 eine weitere Verbesserung. Die 0.5%-Regel. Nach diesem Modell wird ein Großteil aller E-Bike Leasing Verträge über den Arbeitgeber abgewickelt. Ende 2019 wurde weiter entschieden, dass ab 2020, im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030, der Steuersatz für S-Pedelecs und Elektroautos noch einmal um weitere 50% fallen sollte. Diese Regelung wurde später auch auf E-Bikes und ganz normale Fahrräder ausgeweitet, so dass nun die 0.25% Regel gilt. Der Trick ist hier:
Sie als Arbeitnehmer verzichten auf einen Teil ihres Bruttolohns in der Höhe der anfallenden Leasing Rate. Ein Teil des Bruttogehalts wird also in einen geldwerten Vorteil - das E-Bike Leasing umgewandelt. Dies bezeichnet man auch als Gehaltsumwandlung. Vorteil dabei: oftmals ist der, nach der Gehaltsumwandlung zu versteuernde geldwerte Vorteil für das Fahrrad (beispielsweise 0.25 Prozent von 3.000 Euro) deutlich niedriger, als der Gehaltsverzicht in Höhe der Leasingrate (beispielsw. 75 Euro). Dadurch sinkt das steuerpflichtige Bruttogehalt. Gegenüber einem Privatkauf vom Nettolohn können hier bis zu 40% des Neupreises eingespart werden. Möglich ist dies nicht zuletzt auch dadurch, dass der Leasing Provider als zuwendender Dritter die Versteuerung, die am Ende der Leasinglaufzeit anfällt, übernimmt. Sie können sich auf der Seite von Eleasa auch direkt ihren ganz eigenen, individuellen Sparvorteil ausrechen!
Hier ist außerdem eine Besonderheit für S-Pedelecs zu beachten. Da diese wie erwähnt verkehrsrechtlich nicht mehr als Fahrrad gelten entsteht ein weiterer Geldwerter Vorteil in Höhe von 0.03% des halbierten Listenpreises multipliziert mit der Anzahl der Kilometer des einfachen Arbeitsweges, der zusätzlich zu versteuern ist.
Eines hat sich im Vergleich zum Dienstwagenprivileg mit dem Dienstfahrrad-Privileg nicht geändert. Die Ersparnis fällt umso höher aus, je teurer der Listenpreis des E-Bikes ist.
Doch dies ist sowohl aus Umwelt- und auch aus Gesundheitsaspekten wiederum ein Vorteil.
Je besser das E-Bike - desto besser kann es u. U. auch für einige Anwendungsfälle ein Auto ersetzen. Gerade für ältere Menschen oder für solche, die wieder anfangen möchten etwas mehr Sport zu treiben, kann ein gutes E-Bike wieder für mehr gesunde Bewegungsfreiheit sorgen.