Mobilitätsleasing verstehen

Alles was Sie zum DienstRad-, DienstScooter- und DienstRoller-Leasing wissen müssen.

Leasing, ohne gerädert zu werden

Leasing-Lösungen für Unternehmen gibt es schon seit langer Zeit und sind nichts Neues. So wie zum Beispiel das klassische Dienstwagen-Leasing. Mitarbeitende, die einen Dienstwagen nutzen, müssen nach der Listenpreismethode 1 % des Bruttolistenpreises mit Ihrem Gehalt versteuern. Seit 2008 greift ein ähnliches Konzept auch für Fahrräder. Hierbei müssen Arbeitnehmende allerdings nur 0,25% des Listenpreises versteuern. Vereinfacht gesagt entsteht so ein Steuervorteil.

Wir bei Eleasa haben das Konzept weitergedacht und inkludieren auch E-Scooter und E-Roller in die sogenannte Gehaltsumwandlung. Wichtig: Der Ablauf ist dabei identisch. Nur das Leasingobjekt unterscheidet sich.

Fakten zum Mobilitäts Leasing

  • Kostenneutral für Unternehmen
  • Fördert die Gesundheit und Zufriedenheit der Mitarbeitenden
  • Steuerliche Vorteile für Mitarbeitende und Arbeitgebende
  • Deutliche Preis- und Service-Vorteile gegenüber Kauf
  • Über 3000 autorisierte und persönlich geschulte Händler
  • Attraktive Laufzeit von 36 Monaten
  • Neues Objekt nach Leasing-Ende oder für einen
    geringen Restwert übernehmen
  • Umfassender Ausfall-Schutz und Rundum-Schutz
  • Zubehör wie Schloss, Taschen, Tacho etc. einfach mitleasen
  • Zusatzleasing für z.B. Familienmitglieder möglich

Das Grundprinzip

Das Grundprinzip ist denkbar einfach. Das Leasing beinhaltet immer 3 Parteien. Den Arbeitgebenden, den Arbeitnehmenden und Eleasa als Leasinggesellschaft. Voraussetzung für die Partnerschaft zwischen Arbeitgebenden und Eleasa ist immer ein Rahmenvertrag und ein vereinbarter Nutzungsüberlassungsvertrag (NÜV). Keine Sorge, dafür haben wir rechtssichere Muster, die sich selbstverständlich anpassen lassen.

Gehen wir davon aus, dass sich ein Mitarbeitender nun das Wunsch-Fahrrad beim Händler ausgesucht hat. Das Fahrrad wird nun von Eleasa an den Arbeitgebenden verleast und mit umfassendem Service abgesichert. Der Arbeitgebende überlässt das Leasingobjekt gemäß des NÜV's dem Mitarbeitenden. Dieses Prozedere läuft automatisch im Hintergrund. Nachdem der Mitarbeitende den NÜV digital auf dem Smartphone unterschrieben hat, kann das Fahrrad – sofern vorrätig – direkt beim Händler mitgenommen werden.

Ab sofort zahlt der Mitarbeitende die individuellen Nutzungsraten aus der Gehaltsumwandlung an den Arbeitgebenden. Dieser wiederum zahlt daraus die Leasingraten an Eleasa. Das Prinzip ist für den Arbeitgebenden vollkommen kostenneutral.

Warum alle Parteien sparen?

Sowohl für den Arbeitgebenden als auch für Mitarbeitende ergeben sich deutliche Sparpotentiale. Möglich macht das die sogenannte “Gehaltsumwandlung”. Mitarbeitende erhalten im Falle des Mobilitäts-Leasings einen Teil ihres Lohnes nicht in bar, sondern als Sachbezug. Arbeitgebende behalten einen Teil des monatlichen Gehalts ein und wandeln ihn in einen Sachlohn in Form der Überlassung eines (E-)Bikes, E-Scooters oder E-Rollers um. Gleichzeitig reduzieren sich für beide Seiten die Steuern und Sozialabgaben. 

Der Eleasa Tipp: Arbeitgebende können den Teil, den sie an Lohnnebenkosten sparen, 1:1 an die Mitarbeitenden weitergeben. So erhöhen sich die Ersparnisse der Mitarbeitenden um ein Vielfaches und Arbeitgebende holen das Maximum aus dem Benefit raus.

Sorgenfreies Leasing-Erlebnis – für alle

Natürlich kann während des laufenden Leasings immer mal wieder etwas unvorhergesehenes passieren. Sei es ein Unfall, Diebstahl oder auch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses – egal von welcher Seite. Für diese und mehr Fälle können Sie sich auf unsere umfassenden Services verlassen. Unser hauseigener Rundum-Schutz sichert Mitarbeitende in Kasko-Schäden ab. Der ROLAND Bike-Schutzbrief bietet besonderen Service, falls unterwegs nicht alles rund läuft. Und für Arbeitgebende besonders interessant: Der Eleasa Ausfallschutz. Sollten Störfälle (Kündigung, Elternzeit, Erwerbsunfähigkeit etc.) auftreten, können Arbeitgeber das Leasingobjekt ab Tag 1 zurückgeben. In einigen Fällen ist sogar eine Ratenerstattung möglich.

Rundum-Schutz

Absicherung bei diversen Kaskoschäden

Ohne Selbstbeteiligung oder Bagatellgrenze

Ersatzrad im Totalschaden über volle 36 Monate

Service-Paket

Optional hinzubuchbar

Jährliche Service-Gutscheine

Inspektion, Wartung und Verschleißteile

Kommen (anders als bei üblichen Versicherungen) 100% beim Handel an

Arbeitgeber-Ausfallschutz

Risikofreie Absicherung gegen Störfälle

Rückgabe des Bikes ab Tag 1

Ratenerstattung bei Unterbrechung der Lohnfortzahlung und/oder Elternzeit

Errechnen Sie sich Ihre individuelle Nutzungsrate in unserem DienstRad Rechner

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Entdecken Sie unser breites Händlernetzwerk und Online-Partner

Zur Händlersuche

2012 wurde das Dienstwagen-Privileg für Unternehmen auf Fahrräder ausgeweitet und das Dienstfahrrad-Leasing über die Arbeitgeber damit möglich gemacht. Damals musste der durch die Gehaltsumwandlung entstandene geldwerte Vorteil noch nach der 1-%-Regelung versteuert werden. Seitdem sind die Steuern für das Dienstfahrrad-Leasing weiter gefallen.

Ab 2019 galt die 0.5-%-Regelung und Ende 2019 wurde weiter entschieden, dass ab 2020 (im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030) der Steuersatz für S-Pedelecs und Elektroautos noch einmal um weitere 50 % fallen sollte. Diese Regelung wurde später auch auf E-Bikes und normale Fahrräder ausgeweitet, so dass nun die 0.25-%-Regelung gilt.

Durch das Angebot des Dienstfahrrad-Leasings haben Sie die Möglichkeit sich als zukunftsgewandten Arbeitgeber zu präsentieren, der seine Corporate Social Responsibility ernst nimmt und für eine umweltfreundliche Form der Mobilität eintritt.

Dies stärkt nicht nur Ihre Arbeitgebermarke, sondern hilft Ihnen ebenfalls dabei, Ihre wertvollste Ressource - die Mitarbeiter- langfristig zu binden. Gerade die jüngere Generation erwartet zunehmend zeitgemäße Corporate Benefits und distanziert sich von alten Statussymbolen, wie luxuriösen Dienstwagen. Dienstfahrrad Leasing bietet Ihnen ein ganzes Bündel sich ergänzender Vorteile. Mit einem Dienstfahrrad können Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Stau vorbei, schneller und stressfreier zur Arbeit kommen, aber genauso positive Freizeit-Erfahrungen und eine gelungene Work-Life-Balance erreichen. Dies stärkt die Gesundheit und verringert den Krankenstand. Und: Sie haben geringere Lohnnebenkosten!

Als Arbeitnehmer können Sie bequem bei einem unserer zahlreichen Partnerhändler*innen Ihr individuelles Lieblingsmodell auswählen und sparen dabei durch das Dienstfahrrad-Leasing über Ihren Arbeitgeber bis zu 35 % des Kaufpreises ein.

Möglich wird dies, weil die Bundesregierung den geldwerten Vorteil, der durch die private Nutzung entsteht, steuerlich stark begünstigt. Werden die Leasingraten durch eine Gehaltsumwandlung finanziert, dann wird der geldwerte Vorteil für die private Nutzung nur mit 0,25 % des auf ganze einhundert Euro abgerundeten Brutto-Listenpreises des Dienstfahrrades monatlich versteuert.

Nein, prinzipiell können E-Bikes und Fahrräder nur in einem autorisierten Eleasa-Fachhandel ausgesucht werden. Eine Übersicht aller aktiven Händler entnehmen Sie bitte unserer interaktiven Händlerkarte.

Jedes E-Bike oder Fahrrad zwischen einem Kaufpreis zwischen 500€ und 10.000€ kommen für Dienstfahrrad-Leasing und E-Bike Leasing in Frage.

Grundsätzlich lautet die Antwort JA. Sollte Ihr Unternehmen allerdings an einen Tarif gebunden sein, kontaktieren Sie uns bitte unter info@eleasa.de, damit wir die Umsetzbarkeit individuell für Sie prüfen können.

Nein, als Arbeitgeber*in entstehen Ihnen keine Kosten. Durch den Verzicht auf Bruttogehalt durch Ihre Mitarbeiter*innen sind sogar anteilig weniger Lohnnebenkosten zu zahlen.

Grundsätzlich gibt es verschiedene Optionen: Das Rad kann beispielsweise durch die Mitarbeitenden abgelöst oder im Privatleasing weitergeführt werden. Die Möglichkeiten, die es beim Ausscheiden während der Laufzeit gibt, werden im Nutzungsüberlassungsvertrag zwischen Ihnen und Mitarbeiter vereinbart. Kommen Sie gerne bei individuellen Fragen auf uns zu.