Mit dem DienstFahrrad werden Arbeitgeber und Arbeitnehmende steuerlich entlastet. Wir zeigen Ihnen wie.
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Steuerliche Erleichterungen durch DienstFahrrad

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Dienstfahrrad-Leasing - Aller Anfang ist die Gehaltsumwandlung

Die Gehaltsumwandlung oder auch Entgeltumwandlung bezeichnet eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Teil des Bruttolohns zur Finanzierung von Sachleistungen aufzuwenden. Für die Gehaltsumwandlung muss eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden und eine Gehaltsumwandlung kann niemals rückwirkend vereinbart werden. “Sachleistungen” bedeutet hierbei nicht, dass man die Leistung buchstäblich anfassen kann, tatsächlich handelt es sich in sehr vielen Fällen um die Finanzierung einer betrieblichen Altersvorsorge. Weitere Anwendungsfälle einer Gehaltsumwandlung sind die Bereitstellung eines Dienstwagens (seit 1997), das Leasing von Computern oder Handys zur privaten Nutzung im Rahmen des Mitarbeiter PC Programms (seit 2006) aber auch Verpflegungsmehraufwand, Warengutscheine bis 44 €, Restaurantschecks oder Erholungsbeihilfen. 

Davon zu unterscheiden ist die Gehaltsanpassung. Der Unterschied: Im Fall der Gehaltsumwandlung wird der ohnehin geschuldete Arbeitslohn in Höhe der Kosten der Sachleistung herabgesetzt. Bei der Gehaltsanpassung wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn eine Sachleistung gewährt. Es handelt sich also um eine Art Gehaltserhöhung durch Sachleistungen. Diese Formen der Gehaltserhöhung sind oft steuerbefreit oder stark steuervergünstigt. Beispiele hierfür sind der Kindergartenzuschuss, betriebliche Gesundheitsförderung oder ein Fahrtkostenzuschuss für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Gehaltsumwandlung - Der Fiskus schaut nach: Auch beim geldwerten Vorteil

Nun handelt es sich bei den Sachleistungen, die anstatt des Bruttolohns vom Arbeitgeber bereitgestellt werden, selbstverständlich genauso um eine Form der Vergütung. In dieser Form wird die Vergütung dann als geldwerter Vorteil bezeichnet. Geldwerte Vorteile sind grundsätzlich sowohl lohnsteuer- als auch sozialversicherungspflichtig. Es gibt aber eine ganze Reihe von Ausnahmen von der Regel. Steuerfreie geldwerte Vorteile sind beispielsweise Fortbildungen, die im Zusammenhang mit dem Beruf stehen, Kosten für Umzüge, die beruflich bedingt sind oder ein Führerschein, wenn ihr Arbeitgeber ein sogenanntes “eigenbetriebliches Interesse” daran hat.

Seit 2019 können Arbeitgeber auch Monats- oder Jahrestickets für den öffentlichen Nahverkehr steuerfrei als geldwerten Vorteil zur Verfügung stellen. Dabei darf das Ticket außerdem auch privat genutzt werden. Für eine andere Gruppe von geldwerten Vorteilen gelten Obergrenzen für den Geldwert der Leistungen. Darunter zählen Vermögensbeteiligungen an der Firma bis 360 € jährlich, Bonusmeilen oder Personal-Rabatte auf firmeneigene Produkte bis zu einer Grenze von 1.080 € oder Darlehen bis zu 2.600 €.

Dies sind in der Mehrheit Beispiele für geldwerte Vorteile, die einen sehr starken Bezug zur Arbeit im Unternehmen haben. Zu den geldwerten Vorteilen, von denen der Arbeitnehmer zu weiten Teilen auch privat profitieren kann, und dies auch vom Fiskus so gewollt ist, gehören vor allem das Company Leasing von Computern und Handys über das Mitarbeiter PC Programm, das Firmenfahrrad Leasing (ebenso ein Firmenfahrrad mit Elektroantieb) oder eben Dienstwagenleasing über den Arbeitgeber.

Steuerfreie Mitarbeiter-Benefits - Das Mitarbeiter PC Programm und das Firmenfahrrad als Gehaltsextra

Das Mitarbeiter PC Programm geht auf eine Initiative der Bundesregierung zurück wodurch die Digitalisierung gefördert werden sollte. Es wurde damit ermöglicht IT Produkte über den Arbeitgeber zu leasen und für deren private Nutzung keine Steuern zu zahlen. Zur Illustration des Sparvorteils ein kleines Rechenbeispiel:

Rechenbeispiel: Macbook Pro per Gehaltsumwandlung um 25 Prozent günstiger

Als Grundlage für die Musterrechnung dient ein Mitarbeiter, ledig, konfessionslos,

Steuerklasse I, mit   einem monatlichen Bruttogehalt von 3600 Euro.

 

Preis des IT-Produkts beim Barkauf :  2.000,00 €

Monatlicher Abzug im Rahmen der Gehaltsumwandlung bei einer Leasingdauer von 24 Monaten: 87,24 € 

Preis des IT-Produkts einschließlich Zinsaufwand: 2.093,76 €

Kosten für das IT-Produkt unter Berücksichtigung der Steuerersparnis: 1.448,16 €

Restzahlung (beispielsweise 3%): 60,00 €

Preis der Produkts beim Leasing : 1.508,16 €

Ersparnis insgesamt:  491,84 € (=24,6%)

 

Hinweis: Der hier beispielhaft errechnete Steuervorteil für den geldwerten Vorteil kann in Abhängigkeit von den persönlichen Einkommensteuerdaten, den Leasingkosten und dem IT-Produkt höher oder niedriger ausfallen.

Für Ihre individuelle Situation können sie in unserem Leasing-Rechner auch selbst Beispiele nachrechnen lassen.

Für all diejenigen, die sich fragen, wo im obigen Rechenbeispiel die Steuerersparnis in Höhe von 491,84 €  herkommt, ganz einfach: Der Betrag ergibt sich dadurch, das in Höhe der Gehaltsumwandlung auf das Bruttogehalt keine Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden mussten.

Eine weitere Frage ist die steuerliche Behandlung des Restwertes. Im Fall von IT-Produkten ist dies aufgrund des, in der Regel recht geringen, Restwertes nach Leasingende kein so großes Thema. Deswegen erklären wir diesen Punkt im nächsten Abschnitt für das Leasing eines Firmenfahrrads, das nicht als Gehaltsextra zur Verfügung gestellt wird. Ein Firmenfahrrad, das als Gehaltsextra zur Verfügung gestellt wird, ist im gleichen Maße steuerbefreit wie IT Produkte über das Mitarbeiter PC Programm. Gehaltsextra bedeutet dabei dasselbe, wie die im ersten Abschnitt thematisierte Gehaltsanpassung, also eine Leistung zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn.

Benefit Leasing steuervergünstigt - Firmenfahrräder per Gehaltsumwandlung und elektrische Dienstwagen

Ein Firmenfahrrad, das durch Leasing per Gehaltsumwandlung finanziert wird, ist seit 2020 insofern steuerlich begünstigt, als dass für den entstehenden geldwerten Vorteil monatlich nur 0.25% vom Brutto-Listenpreis des Firmenfahrrads versteuert werden muss. Der Listenpreis wird außerdem auf volle 100 € abgerundet. Dies wird als die 0.25% Regel bezeichnet. Kostet ein Firmenfahrrad beispielsweise 3600 Euro sind monatlich nur 9 € als geldwerter Vorteil zu versteuern. Bei einem angenommenen Steuersatz von 25% (bei 40.000 € Bruttogehalt jährlich) über eine Leasinglaufzeit von 24 Monaten hinweg wären so 54 € an den Fiskus zu zahlen. Durch die Gehaltsumwandlung in Höhe von 3600 €,  hat man aber über die zwei Jahre Steuern in Höhe von ca. 900 € eingespart. Die Differenz stellt nun den Sparvorteil des Firmenfahrrad Leasings über den Arbeitgeber dar. Natürlich ist in diesem Beispiel die steuerliche Situation vereinfacht, um das Grundprinzip deutlich zu machen. Ihre individuelle Ersparnis beim Leasing eines Firmenfahrrades können sie im Rechner nachrechnen lassen. Die Bundesregierung hat diesen Steuervorteil im Rahmen des Klimaschutzprogramms geschaffen, um die Verkehrswende voranzutreiben. Der Steuervorteil bei Gehaltsumwandlung gilt seit 2020 für Elektroautos, S-Pedelecs, E-Bikes und ganz normale Firmenfahrräder gleichermaßen.

Firmenfahrrad Leasing und die Restwertpauschalversteuerung 

Die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG wurde ursprünglich geschaffen, damit Geschenke nicht vom Beschenkten auch noch versteuert werden müssen. Macht ein Unternehmen beispielsweise zu Weihnachten einem seiner Kunden ein Geschenk und überschreiten die Geschenke, die der Kunde erhält, die Grenze von 35 € jährlich, dann müsste der Kunde in Höhe des Geschenks eigentlich eine Einnahme nach § 8 EStG im Wert dieses Geschenks beim Finanzamt erklären und versteuern. Nun kann das Unternehmen, dass Geschenke macht, mit einer 30-prozentigen Pauschalsteuer nach § 37b EStG den Beschenkten vom Finanzamt "freikaufen".

Diese Regelung kann nun auch im Zusammenhang mit einem Firmenfahrrad angewendet werden. 

Für den Fall, das der Arbeitnehmer sein per Gehaltsumwandlung geleastes Firmenfahrrad am Ende der Laufzeit übernimmt, wird der Restwert seitens der Finanzbehörden pauschal mit 40% des Brutto-Listenpreises angesetzt. Dies trifft natürlich so nicht immer zu. Wird der Restwert vom Leasing Provider geringer angesetzt z.B. mit realistischen 16% dann muss der Bewertungsunterschied als geldwerter Vorteil versteuert werden. Hier springt nun der Leasinggeber ein und zahlt die Restwertpauschalversteuerung als zuwendender Dritter eben nach § 37b EStG.

Firmenfahrrad, geldwerter Vorteil & Gehaltsumwandlung das Fazit

Die steuerlichen Fachtermini im Zusammenhang mit dem Leasing eines Firmenfahrrads mögen auf den ersten Blick etwas sperrig erscheinen, das Grundprinzip ist jedoch eigentlich recht einfach. Die Pointe des Sparvorteils besteht einfach darin, dass durch die Gehaltsumwandlung Steuern und Sozialabgaben eingespart werden. Diese Einsparungen werden von den Steuersätzen zum geldwerten Vorteil nur geringfügig geschmälert und übrig bleibt der Sparvorteil.

Im Fall einer Übernahme des Firmenfahrrads nach Leasingende übernimmt der Leasinggeber die anfallende Restwert-Versteuerung.

Zur Erinnerung hier noch einmal alle wichtigen Steuerfachbegriffe in Kurzform:

  • Gehaltsumwandlung: Vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, worin geregelt wird, dass ein Teil der zukünftigen Entgeltansprüche des Arbeitnehmers in eine wertgleiche Anwartschaft auf Sachbezüge umgewandelt wird.
  • geldwerter Vorteil: Ein geldwerter Vorteil liegt vor, wenn der Arbeitgeber die Vergütung seiner Angestellten mit Sachbezügen ergänzt.
  • (Restwert)-Pauschalversteuerung: Eine auf Geschenke und betriebliche Sachzuwendungen beschränkte Möglichkeit, die steuerliche Erfassung des geldwerten Vorteils für den Empfänger der Zuwendung abzugelten.