Geschichte des DienstFahrrad Leasings

Hintergründe und Rahmenbedingungen
zum DienstFahrrad-Leasing

Das DienstFahrrad-Leasing ist seit seiner Einführung eines der beliebtesten Mitarbeiter-Benefits. So wünschen sich beispielsweise rund 36 % aller Beschäftigten einen Arbeitgeber, der eine Entgeltumwandlung für das neue Fahrrad anbietet.

2012 wurde das bereits existierende Dienstwagen-Privileg für Unternehmen auf Fahrräder ausgeweitet und das DienstFahrrad-Leasing über die Arbeitgeber damit in der Breite möglich gemacht. Dem Fahrrad als „grüne“ Alternative für den Arbeitsweg stand also nichts mehr im Wege und Arbeitnehmer*innen hatten die Möglichkeit einen neuen, smarten Mitarbeiter-Benefit im Rahmen einer Entgeltumwandlung zu beziehen.

Damals, kurz nach der Einführung, musste der durch die Gehaltsumwandlung entstandene, geldwerte Vorteil noch nach der aus dem Dienstfahrrad-Leasing bekannten 1-%-Regelung versteuert werden. Seitdem sind die Steuern für das Dienstfahrrad-Leasing weiter gefallen.

Ab 2019 galt die 0,5-%-Regelung. Ein Jahr später wurde entschieden, dass im Rahmen des deutschen Klimaschutzprogramms 2030 der Steuersatz für S-Pedelecs und Elektroautos noch einmal um weitere 50 % fallen sollte. Diese Regelung wurde später auch auf E-Bikes und ganz normale Fahrräder ausgeweitet, sodass nun die 0.25-%-Regelung gilt. DienstFahrrad-Leasing lohnt sich also immer mehr.

Seit dem 1. März 2021 dürfen nach langen Tarifverhandlungen auch endlich kommunale Arbeitgeber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Vorteile des Dienstfahrrad Leasings ermöglichen, sodass immer mehr Menschen in Deutschland in den Genuss von frischen Fahrtwind kommen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter diesem Link.