Das Lastenfahrrad oder Cargobike, wie es auch genannt wird, entwickelt sich immer mehr zum großen Trend. Möchten Sie auch gern ein Teil der Verkehrswende sein, konnten sich bisher aber nicht dazu entschließen, weil ein gutes Lastenfahrrad durchaus einiges kostet? Das Leasing eines Lastenfahrrades als Dienstrad über den Arbeitgeber ist hier die richtige Lösung.
Lastenfahrrad als Dienstrad - Welches Lastenfahrrad passt zu mir?
Die erste Frage lautet hier: Wieviele Räder braucht das Dienstrad, zwei Räder oder drei Räder? In diese beiden Grundtypen kann man fast alle Lastenfahrräder einteilen. Einmal gibt es das Lastenfahrrad als dreirädriges Cargobike mit Transportbox vorne, der Klassiker dieses Typus ist das seit 1984 gebaute Christiania-Bike aus Kopenhagen. Die zweite Variante ist der sogenannte “Long John”, ein einspuriges Lastenfahrrad, das auch eine Transportbox im vorderen Bereich hat. Diese Art von Lastrnfahrrädern wurde schon in den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts gebaut - natürlich auch in Kopenhagen.
Das häufigste Auswahlkriterium für ein Lastenfahrrad lautet: “Mit welchem Lastenfahrrad kann ich am besten Kinder transportieren?” Dies funktioniert mit beiden Typen von Lastenfahrrädern gut und eine gewisse Eingewöhnungszeit erfordern beide. Das bessere Auswahlkriterium ist eher: Möchte ich öfter auch lange Strecken zurücklegen und eventuell auch mal etwas sportlicher unterwegs sein?
In diesem Fall sollte man sich für den Long John zum Dienstrad Leasing entscheiden. Ist man dagegen eher nur für kurze Strecken im eigenen Kiez unterwegs und möchte das Lastenfahrrad umso mehr voll packen? Hierfür ist das Christiania-Bike als Dienstrad die richtige Wahl.
E oder nicht E? - Das ist auch bei einem Dienstrad die Frage.
So gut wie jedes Lastenfahrrad wird inzwischen auch als Pedelec, einige Long Johns sogar als S-Pedelec angeboten. Die Leistung der verwendeten Motoren ist inzwischen auch für Lastenräder mehr als ausreichend. Selbst am steilen Berg mit 50 kg Zuladung kann man eine sehr ordentliche Performance erwarten. Doch wie beim »normalen« Fahrrad oder Dienstrad bedeutet ein E-Antrieb am Lastenfahrrad außer unbestreitbarer Erleichterung und Fahrspaß auch: Höhere Ansprüche an den Stellplatz, da die verbauten Komponenten teurer und in der Regel auch witterungsempfindlicher sind und höherer Wartungsaufwand, denn in einem Lastenfahrrad mit E Antrieb steckt eine durchaus komplizierte Technik.
Lastenfahrrad als Dienstrad - Wie funktioniert das Leasing über den Arbeitgeber?
Das Leasing eines Lastenfahrrades als Dienstrad über den Arbeitgeber ist eine sehr bequeme und kostensparende Möglichkeit sich ein Lastenfahrrad zu leisten. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber mit einem Provider einer Leasing-Gesellschaft (z.B. mit Eleasa) einen Rahmenleasingvertrag abschließt. Der Leasing Provider betreut die gesamte Abwicklung des Dienstrad Leasings und ist selbstverständlich kompetenter Partner für alle im Verlauf des Dienstrad-Leasings auftretenden Fragen.
Falls Ihr Arbeitgeber ein solches Programm noch nicht anbietet, weisen sie ihn einfach darauf hin. Die Chancen stehen im allgemeinen sehr gut dafür, dass ihr Arbeitgeber auch ein solches Programm aufsetzt, denn das Dienstrad Leasing bietet auch für Arbeitgeber viele Vorteile. Auch müssen sich die Leasing Angebote nicht auf Fahrräder beschränken. Eleasa bietet beispielsweise auch das Leasing von Computern, Laptops und Handys über den Arbeitgeber an. Die Möglichkeit des Company Benefit Leasings besteht in ihrer frühen Form zwar bereits seit dem Jahr 2012, doch scheint diese Möglichkeit bisher noch nicht in allen Unternehmen richtig angekommen zu sein. Unter Umständen ist ihr Arbeitgeber über einen Hinweis sehr dankbar.
Ein Lastenfahrrad als Dienstrad - Die Steuervorteile
Wie gesagt wird das Leasing eines Dienstrads über den Arbeitgeber seit 2012 steuerlich begünstigt, die Vorteile wurden danach sogar noch ausgeweitet. Eine kurze Übersicht dazu bieten wir Ihnen auf unserer Seite zum Hintergrund des DienstFahrrades.
Momentan gilt die folgende Situation: Sie als Arbeitnehmer finanzieren die Leasing Raten für ihr Lastenfahrrad dadurch, dass sie auf einen Teil ihres Bruttolohns in Höhe der anfallenden Leasingraten verzichten. Der Leasingnehmer ist dabei ihr Arbeitgeber. Sie können ihr Lastenfahrrad aber natürlich nicht nur als Dienstrad, sondern auch vollumfänglich privat nutzen. So entsteht ein geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss. Dies bezeichnet man auch als Gehaltsumwandlung. Genau an dieser Stelle setzen nun auch die staatlichen Steuererleichterungen an. Der entstandene geldwerte Vorteil muss lediglich mit 0.25% des Brutto-Listen-Preises Ihres Lastenfahrrades versteuert werden.
Der Vorteil: Oftmals ist der zu versteuernde geldwerte Vorteil für das Dienstrad (beispielsweise 0.25 Prozent von 3.000 Euro) deutlich niedriger, als der Gehaltsverzicht in Höhe der Leasingrate (beispielsw. 75 Euro). So sinkt das steuerpflichtige Bruttogehalt. Gegenüber einem Privatkauf vom Nettolohn können hier bis zu 30% des Neupreises eingespart werden. Möglich ist dies nicht zuletzt auch deswegen, weil der Leasing Provider als zuwendender Dritter die Versteuerung des Restwerts am Ende der Leasinglaufzeit, übernimmt.
Hier gilt außerdem eine Besonderheit für S-Pedelecs. Da diese verkehrsrechtlich nicht mehr als Fahrrad gelten entsteht ein weiterer Geldwerter Vorteil in Höhe von 0.03% des halbierten Listenpreises multipliziert mit der Anzahl der Kilometer des einfachen Arbeitsweges, der zusätzlich zu versteuern ist.
In beiden Fällen fällt die gewonnene Ersparnis umso höher aus, je teurer das geleaste Dienstrad ist. Mit dem inbegriffenen Rundumschutz, der Diebstahl, Kaskoschäden und eine Mobliltätsgarantie einschließt, ist man auch für ein wartungsintensiveres E Lastenfahrrad bestens abgesichert.
Dienstrad Leasing für Selbstständige
Zum Abschluss unserer Lastenfahrrad als Dienstrad Rundschau stellt sich natürlich die interessante Frage, wie die Dinge liegen, wenn man selbst sein Arbeitgeber - also selbstständig ist. Ein Lastenfahrrad kann ein äußerst nützliches Betriebsvermögen darstellen und das nicht nur für Fahrradkuriere.
Lastenfahrräder wie der Long John gehörten bis zum zweiten Weltkrieg selbstverständlich zum Stadtbild europäischer und amerikanischer Städte. Händler brachten damit ihren Kunden die Einkäufe nach Hause und Handwerker transportierten ihr Werkzeug. Das änderte sich dann mit dem autogerechten Umbau der Städte. Doch seit es Lastenfahrräder mit E-Antrieb gibt, werden die Cargo Bikes wieder beliebter. Mit elektrischer Unterstützung lassen sich 100 Kilo Zuglast komfortabel durch die Stadt kutschieren. Auch die Hersteller werden zahlreicher. Stellten vor fünf Jahren noch rund zwei Dutzend Firmen in Europa Lastenfahrräder her, sind es heute etwa doppelt so viele. Die Nutzung eines Lastenfahrrades anstatt eines Autos kann in Zeiten der erfreulichen Sensibilisierung für den Klimaschutz sogar ein Wettbewerbsvorteil sein. Angesichts der angespannten Verkehrslage in vielen Städten braucht sich das Lastenfahrrad auch im Hinblick auf die Fahrzeiten nicht zu verstecken. Einer Studie des Deutschen Zentrum für Luft und Raumfahrt (DLR) zufolge, erreichen Cargobikes und Autos bei Strecken bis zu drei Kilometern nahezu zeitgleich das Ziel. Werden die Distanzen größer, ist der Pkw schneller. Allerdings kommt sogar bei Wegen von bis zu 20 Kilometern Länge die Hälfte der Radfahrerinnen nur zwei bis zehn Minuten später an als das Auto. Die Zeit für die Parkplatzsuche und die Dauer des Fußwegs zum Auto oder Fahrrad sind dabei nicht mitgerechnet.
Auch für Selbstständige fördert die Bundesregierung das Dienstrad Leasing, im Rahmen der Förderung von umweltfreundlicher und gesunder Mobilität. Seit 2019 fällt beim Leasen von betrieblich genutzten Fahrrädern und Pedelecs die Entnahmebesteuerung weg und zwar für drei Jahre, also bis 2021. Wenn das Fahrrad oder Pedelec zum Betriebsvermögen gehört, dann zählen die laufenden Kosten zu den Betriebsausgaben und wirken gewinnmindernd. Wird das Pedelec außerdem privat genutzt, zählt dies als Privatentnahme, die bisher entsprechend der 1% Regel versteuert werden musste. Nun ist die private Nutzung einkommenssteuerfrei. Umsatzsteuer auf den Anteil der Privatentnahme ist jedoch weiterhin abzuführen. Durch diese Regelung ergibt sich eine Ersparnis von bis zu 15%. Die genaue Höhe hängt von den individuellen Verhältnissen des Selbstständigen ab. Es wird also empfohlen, den Steuerberater zu Rate zu ziehen. Auch für vor dem 1. Januar 2019 abgeschlossene Leasingverträge kann diese Erleichterung geltend gemacht werden.
Lastenfahrrad als Dienstrad - Fazit
Das Lastenfahrrad erlebt ein Revival, vor allem in deutschen Städten mit einer gut ausgebauten Fahrrad-Infrastruktur. Die Bundesregierung fördert das Leasing sowohl für Selbstständige als auch für Arbeitgeber. Die Verkehrswende ist in vollem Gange, es war noch nie so einfach mit einem Dienstrad ein Teil davon zu werden.