FAQ zum DienstFahrrad-Leasing

2012 wurde das Dienstwagen-Privileg für Unternehmen auf Fahrräder ausgeweitet und das Dienstfahrrad-Leasing über die Arbeitgeber damit möglich gemacht. Damals musste der durch die Gehaltsumwandlung entstandene geldwerte Vorteil noch nach der 1-%-Regelung versteuert werden. Seitdem sind die Steuern für das Dienstfahrrad-Leasing weiter gefallen.

Ab 2019 galt die 0.5-%-Regelung und Ende 2019 wurde weiter entschieden, dass ab 2020 (im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030) der Steuersatz für S-Pedelecs und Elektroautos noch einmal um weitere 50 % fallen sollte. Diese Regelung wurde später auch auf E-Bikes und ganz normale Fahrräder ausgeweitet, so dass nun die 0.25-%-Regelung gilt. Das gesamte Angebot von Eleasa finden Sie auf dieser Seite.

Durch das Angebot des Dienstfahrrad-Leasings haben Sie die Möglichkeit sich als zukunftsgewandten Arbeitgeber zu präsentieren, der seine Corporate Social Responsibility ernst nimmt und für eine umweltfreundliche Form der Mobilität eintritt.

Dies stärkt nicht nur Ihre Arbeitgebermarke, sondern hilft Ihnen ebenfalls dabei, Ihre wertvollste Ressource - die Mitarbeiter- langfristig zu binden. Gerade die jüngere Generation erwartet zunehmend zeitgemäße Corporate Benefits und distanziert sich von alten Statussymbolen, wie luxuriösen Dienstwagen. Dienstfahrrad-Leasing bietet Ihnen ein ganzes Bündel sich ergänzender Vorteile. Mit einem Dienstfahrrad können Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Stau vorbei, schneller und stressfreier zur Arbeit kommen, aber genauso positive Freizeit-Erfahrungen und eine gelungene Work-Life-Balance erreichen. Dies stärkt die Gesundheit und verringert den Krankenstand. Und: Sie haben geringere Lohnnebenkosten!

Alle Vorteile für Arbeitgeber finden Sie auch auf dieser Seite.

Als Arbeitnehmer können Sie bequem bei einem unserer zahlreichen Partnerhändler*innen Ihr individuelles Lieblingsmodell auswählen und sparen dabei durch das Dienstfahrrad-Leasing über Ihren Arbeitgeber bis zu 35 % des Kaufpreises ein.

Möglich wird dies, weil die Bundesregierung den geldwerten Vorteil, der durch die private Nutzung entsteht, steuerlich stark begünstigt. Werden die Leasingraten durch eine Gehaltsumwandlung finanziert, dann wird der geldwerte Vorteil für die private Nutzung nur mit 0,25 % des auf ganze einhundert Euro abgerundeten Brutto-Listenpreises des Dienstfahrrades monatlich versteuert.

Alle Vorteile für Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer finden Sie auch hier.

Nein, prinzipiell können E-Bikes und Fahrräder nur in einem autorisierten Eleasa-Fachhandel ausgesucht werden. Eine Übersicht aller aktiven Händler entnehmen Sie bitte unserer interaktiven Händlerkarte.

Jedes E-Bike oder Fahrrad zwischen einem Kaufpreis zwischen 500€ und 10.000€ kommen für Dienstfahrrad-Leasing und E-Bike Leasing in Frage.

Grundsätzlich lautet die Antwort JA. Sollte Ihr Unternehmen allerdings an einen Tarif gebunden sein, kontaktieren Sie uns bitte unter info@eleasa.de, damit wir die Umsetzbarkeit individuell für Sie prüfen können.

Nein, als Arbeitgeber*in entstehen Ihnen keine Kosten. Durch den Verzicht auf Bruttogehalt durch Ihre Mitarbeiter*innen sind sogar anteilig weniger Lohnnebenkosten zu zahlen.

Die Möglichkeiten, die es beim Ausscheiden während der Laufzeit gibt, werden im Nutzungsüberlassungsvertrag zwischen Ihnen und Mitarbeiter vereinbart. Kommen Sie gerne bei individuellen Fragen auf uns zu.